Schlechte Nachrichten? Plattformbetreiber haften für Inhalte

15. November 2009

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Passend zum Freitag den 13. fand ich auf “netzpolitik.org” diesen Artikel, in dem es um ein Urteil des BGH ging, demzufolge Betreiber von Plattformen für die von ihren Besuchern eingestellten Inhalte verantwortlich sind. Und natürlich ging es mal wieder um “Marions Kochbuch”, eine Seite, über deren Machenschaften ich ja bereits hier auf wunschkinder.net berichtete.

Im strittigen Fall ging es um die Plattform chefkoch.de, auf der Rezepte von den Nutzern eingestellt und auch bebildert werden können. Leider verwenden diese auch Bilder, die sie irgendwo im Internet heruntergeladen haben. Und nun hat der Bundesgerichtshof in dritter Instanz entschieden, dass die Betreiber von chefkoch.de für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar seien.

Ende des interaktiven Internets?

Meine erster Gedanke war, dass dies das Ende von allen interaktiven Internetseiten sein könnte, denn nicht nur Bilder, sondern auch Texte unterliegen dem Urheberrecht und auch die werden in Foren und Blogs ja fleißig kopiert.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Bei aller fast kriminell zu nennender Abmahnabzocke durch Leute wie Folkert Knieper von Marions Kochbuch darf man nicht deren Rechte an ihren Fotos oder Texten außer acht lassen. Natürlich darf man die nicht einfach kopieren und anderenorts einstellen.

Ist der Platformbetreiber haftbar zu machen?

Das Problem von Betreibern großer Foren ist jedoch, dass sie aufgrund der schieren Zahl der Beiträge keine echte Kontrolle darüber haben, was auf ihrem Server landet. Bisher war der Plattformbetreiber (und dieser ist das Ziel der Abmahnspezialisten) jedoch erst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu machen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wurde.

So war es z. B. mit einem Bild, welches auf einem der User-Blogs auf wunschkinder.net widerrechtlich verwendet wurde. Eine kostenpflichtige Abmahnung und Schadenersatzforderung konnte damals unter Hinweis auf § 10 des Teledienstgesetzes* abwehrt werden.

Und auch das Hamburger Oberlandesgericht hatte im Februar 2009 geurteilt, der Betreiber eines Forums “sei nicht zur vorsorglichen Prüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Diese würde die Überwachungspflichten des Forenbetreibers überspannen und die Presse- und Meinungsfreiheit, unter deren Schutz die Internetforen stünden, verletzen”.

Soweit, so gut. Aber nun dieses Urteil, welches mich schon ein paar Sekunden darüber nachdenken ließ, ab es wirklich schlau ist, ein Forum zu betreiben, in dem täglich mehrere hundert Beiträge von Nutzern verfasst werden.

Reaktionelle Bearbeitung ist erforderlich

Im Artikel von Netzpolitik.org heißt es weiter: “Denn die Beklagte habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Für diese Inhalte müsse sie daher wie für eigene Inhalte einstehen.”

Was heißt nun “zu eigen machen”? Wenn ein Besucher meiner Seiten einen geklauten Text mit einem kopierten Bild einstellt, habe ich dies mir dann zu eigen gemacht, sobald es auf meinem Server landet?

Das scheint nicht der Fall zu sein, wenn man sich diesen Artikel von Heise ansieht (via twitter Fabian Seyfried): Für die Aneignung der Fotos durch chefkoch.de…

…spreche insbesondere die Tatsache, dass der Betreiber von chefkoch.de nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen habe. Diese kontrolliere er zudem inhaltlich, worauf die Nutzer auch hingewiesen würden. Nicht zuletzt kennzeichne die Beklagte die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze. Der Verfasser des Rezepts erscheine dagegen lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Schließlich verlange der Betreiber auch das Einverständnis seiner Nutzer, dass er alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.

So bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil nicht für Foren gilt, die lediglich zum Austausch der User untereinander dienen. Weiter heißt es auch im Heise-Artikel:

Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei chefkoch.de, nämlich der Vorabkontrolle und das Zueigenmachen der fremden Inhalte, dürfte dieser Fall nicht ohne Weiteres auf Webforen übertragbar sein. So hatte etwa das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil gegen die Betreiber von Marions Kochbuch festgestellt, dass eine Fußballforen-Community nicht für dort eingestellte Bilder haftet.

Ich hoffe, dass sich diese Ansicht weiter in juristischen Kreisen halten kann und diese Interpretation die richtige ist, sonst mache ich als einer der ersten das Licht im Web 2.0 aus.

*§ 10 Telemediengesetz:

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Twitter führt zur Informationsarmut

3. September 2009

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… im restlichen Netz.

Vor zwei Tagen erst habe ich mein erstes positives Erlebnis mit Twitter hier gepostet. Das ist natürlich eher so die Zustandsbeschreibung meines Verhältnisses zum Microbloggen.

Nun hat Julian Dziki dazu einen Artikel geschrieben, den ich sehr interessant finde. Wesentliche Aussage:

Es gibt ja nicht plötzlich mehr User im Netz – wir haben den Traffic nur weg von unseren Seiten hin zu Twitter verlagert. Und statt (wie früher) Blogbeiträge zu schreiben, retweeten wir nur noch die von anderen.

So sehe ich es auch. Wenngleich dieser Artikel aus der Sicht eines SEOs geschrieben wurde, also von jemandem, der seine Hauptaufgabe darin sieht, bestimmte Internetseiten in den Suchmaschinen besonders gut auffindbar zu machen. Andererseits ist jeder, der eine Seite betreibt ebenfalls daran interessiert, wenngleich seine Vorgehensweisen beschränkter sind als die der Profis.

Letztlich gilt es aber für alle, die Inhalte ins Netz stellen. Warum sollte man gute Inhalte auf 140 Zeichen kürzen und jemandem zur Verfügung stellen? Mal abgesehen davon, dass “meine” Besuchr ohnehin solchen Neuerungen wie Twitter gegenüber überdurchschnittlich wenig aufgeschlossen gegenüberstehen. Mein Blog auf wunschkinder.net hat fast 2000 Besucher täglich, aber nur 10 Abonnenten des Feeds, da ist der Weg zum Twittern noch wirklich weit.

Interessant ist in der Diskussion zu diesem Artikel: Wieso sollte man sein Wissen in einem breiten Blogpost veröffentlichen und damit riskieren, dass gute Linktipps auf Grund des Blogposts obsolet werden. Geschrieben von jemandem, der diesen Gedanken extrem konsequent umsetzt. Sein “SEO”-Blog ist schon seit langem zum zentralen Sprachorgan der Piratenpartei mutiert.

Und meine gute Absicht, Julian bei Twitter zu “followen” habe ich nicht in die Tat umgesetzt: “Hat der Bauer kalte Schuh’ steht er in der Tiefkühltruh’” braucht kein Mensch.

Webdesigner

26. Juni 2009

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webmaster1Wer wirklich mal ein echtes Retro-Design (incl. Retrodesigner) anschauen möchte, sollte es wagen und sich diese Seite einmal besuchen. Vorher die Lautsprecher runterfahren, kann ich nur empfehlen. Grandios. So sah meine erste Webseite auch ungefähr aus… vor 10 Jahren.

Und den Trailer bitte bis zum Ende anschauen, das Kundentelefonat ist vorbildlich.

Zurück aus dem Skiurlaub

4. Januar 2009

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Eine Woche Skiurlaub ist nun vorbei. Das Wetter war wie bereits im letzten Jahr hervorragend, was in Österrreich um den Jahreswechsel herum nicht selbstverständlich ist. Ich bin auch froh, dass es unfallfrei abgegangen ist, wenn man sieht, was passieren kann, wenn man ohne entsprechende Schutzausrüstung fährt. Für das nächste Jahr werde ich mir sicherlich auch beizeiten einen Helm zulegen (wie auch viele andere).

Fotos von diesem Jahr gibt es noch nicht, da wir aber im letzten Jahr ebenfalls in Großarl waren und die Wetterbedingungen ähnlich, hier mein Lieblingsphoto vom letzten Jahr:

Hütte am Kreuzkogel Großarl

Man at home syndrome

14. Juli 2008

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Das sogenannte “Mann-Zu-Haus-Syndrom” ist eine spezielle Form des Familienstresses. Zuerst wurde es in Japan als In Selbsthilfegruppen zu behandelndes Phänomen klassifiziert. Wikipedia dazu:

Die Symptome des Mann-zu-Hause-Stress-Syndroms stellen eine erhebliche Belastung für die Ehe dar. Untersuchungen in Japan haben ergeben, dass die Scheidungsrate dort bei Rentnern in den letzten Jahren signifikant gestiegen sind. Man nimmt an, dass ein Grund dafür das retired husband syndrome ist, ein zweiter ist, dass geschiedene Ehemänner in den letzten Jahren rechtlich erheblich schlechter gestellt wurden und nun verpflichtet sind die Hälfte ihrer Pension an ihre geschiedene Ehefrau abzugeben. Es gibt inzwischen Selbsthilfegruppen für betroffene Rentner(innen).

Daran musst ich heute denken. Kaum bin habe ich zwei Tage Urlaub, bekomme ich anlässlich eines (sehr geringfügigen) Disputs mit meiner Frau zu hören: “Um diese Zeit solltest du eigentlich noch in der Praxis sein”!

Gott sei Dank sind es noch knapp 20 Jahre bis zur Rente…

Harzurlaub

13. Februar 2008

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Wie meist in den Zeugnisferien sind wir ein paar Tage mit Freunden in den Harz gefahren und nach langer schneeloser Zeit sind tatsächlich pünktlich ein paar Flocken gefallen

Steinbrücke über die Bode bei Braunlage

Ein paar Bilder mehr aus Braunlage nach Klick auf das Bild.